Was ist eine Petition?
Das Wort Petition bedeutet “Bitte” oder “Antrag”. Es kommt aus dem Lateinischen. Jeder, auch Kinder, kann beim Bundestag Vorschläge, Bitten oder Beschwerden zur Politik einreichen. Das sind Petitionen. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Petitionen.
Zwei Arten von Petitionen:
- Einzelpetition
- Öffentliche Petition
Bei Einzelpetitionen geht es darum, was eine Person betrifft. Bei einer öffentlichen Petition geht es um ein Thema, das viele Menschen etwas angeht. Alle die das Thema der öffentlichen Petition unterstützen möchten, können dafür unterschreiben. Je mehr Personen die Petition unterschreiben, umso wichtiger erscheint das Thema.
Innerhalb von vier Wochen nach dem Eingang bzw. der Veröffentlichung im Internet, muss die Petition von 50.000 oder mehr Personen unterstützt werden. Dann wird sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Verfasser der Petition, der Petent, wird zu dieser Beratung eingeladen. Er erhält auch ein Rederecht.
Was ist der Petitionsausschuss?
Beim Bundestag gibt es eine Gruppe Abgeordneter, die den Auftrag haben, den Menschen bei ihren Wünschen und Problemen zu helfen. Mit dieser Gruppe ist der sogenannte Petitionsausschuss gemeint. Dieser prüft nach dem Eingang der Petition zuerst, ob der Bundestag überhaupt dafür zuständig ist. Wenn nicht, gibt der Petitionsausschuss die Petition an eine andere Stelle weiter, die etwas dafür tun können. So eine Stelle kann zum Beispiel ein Bundesland sein.
Ist der Bundestag dafür zuständig, wird gemeinsam mit der Regierung versucht, eine Lösung zu finden. Es kann auch sein, dass keine Lösung gefunden wird. Eine Lösung kann auch sein, dass ein Gesetz geändert oder eine neues Gesetz beschlossen wird.
Der Weg über die Petition ist sehr beliebt. In Deutschland bekommt der Bundestag pro Jahr ca. 17.000 Petitionen. Inhalte können zum Beispiel der Verkehr, das Gesundheitssystem, die Tiere und vieles mehr sein.
Was ist eine Online-Petition?
Eine Online-Petition ist eine spezielle Form einer Petition. Sie unterscheidet sich in der Form der Abgabe. Sie haben die Möglichkeit, eine Petition über das Internet einzureichen. Diese kann zum Beispiel online auf der Website vom Bundestag eingereicht werden. Auf jeden Fall wird diese Petition gelesen und beantwortet. Die Einreichung einer Online-Petition ist seit dem 1. September 2005 möglich. Die Online-Petition erreicht über ein Internetformular den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Was ist das Petitionsrecht?
Das Petitionsrecht ist in Deutschland ein Bundesrecht und im Grundgesetz (GG) festgeschrieben. Es ist als Grundrecht in Artikel 17 des GG wie folgt verankert:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Entscheidend dabei ist, dass die Menschen, die sich mit einer Petition an den Bundestag wenden, keinerlei negativen Konsequenzen zu befürchten haben.
Regeln für eine Petition:
- Die Petition muss schriftlich erfolgen.
- Es muss erkennbar sein, wer die Petition geschrieben hat.
- Die Petition muss an eine Behörde oder Volksvertretung geschickt werden, wie den Bundestag.
- Die Petition kann als Brief oder über das Internet eingebracht werden.
- Wird die Petition an eine nicht zuständige Stelle geschickt, muss diese die Petition an die richtige Stelle weiterleiten.
- Die Petition muss angenommen und bearbeitet werden.
- Jene, die die Petition eingereicht haben, bekommen das Ergebnis der Sitzung mitgeteilt.
- Das Ergebnis der Petition muss nicht begründet werden.
- Jede Petition darf nur einmal eingebracht werden.
Der Verfasser einer Petition heißt Petent. Eine Petition schafft die Möglichkeit, immer mit staatlichen Stellen über Probleme und Ideen zu kommunizieren. Man kann sich in einem Brief auch alleine beschweren oder Wünsche äußern.
Der Inhalt einer Petition kann sich auf Regelungen eines allgemeinpolitischen Themas beziehen. Zum Beispiel ein Beschluss oder eine Änderung eines Gesetzes oder Verfahrensweise einer Behörde. Auch kann eine Petition zur Abhilfe eines Unrechts eingebracht werden. Petitionen zu verfassen, ist ein demokratisches Grundrecht eines jeden Bürgers und Bürgerin.
Das Bundesverfassungsgericht hat zum Petitionsrecht am 22. April 1953 folgende Entscheidung getroffen:
„1. Das Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, daß die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.
2. Wer auf eine zulässige Petition ordnungsgemäß beschieden ist, hat, wenn er die gleiche Petition nochmals bei der gleichen Stelle anbringt, grundsätzlich keinen Anspruch auf sachliche Prüfung und Bescheidung.“
Am 1. September 2005 wurden zwei wesentliche Petitions-Möglichkeiten geschaffen. Seit dem ist es möglich, eine Online-Petition einzureichen. Diese kann über ein Internetformular beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen. Zum selben Zeitpunkt wurden Öffentliche Petitionen möglich.
Petitionen im Landesrecht
Die einzelnen Bundesländer in Deutschland haben in ihren jeweiligen Landesverfassungen das Petitionsrecht der Bürger verankert. Die Petitionen an ein Landesparlament gelangen an den Petitionsausschuss dieser Volksvertretung. Zu beachten ist, dass sich die Rahmenbedingungen für Petitionsverfahren auf Landesebene sowohl untereinander als auch im Vergleich zur Bundesebene deutlich unterscheiden.
Petitionen an eine Behörde
Auch im Verwaltungsrecht ist das Petitionsrecht der Bürger verankert. Dies wird jedoch selten in Anspruch genommen. Jeder hat das Recht, sich an eine Behörde oder an eine zuständige öffentliche Stelle zu wenden. Dazu zählt jede Behörde der staatlichen oder der mittelbaren staatlichen Verwaltung. In anderen Worten, jede Behörde der Gebietskörperschaften wie das Gesundheitsamt, das Schulamt oder Sozialleistungsträger wie Krankenkassen. Ebenso zählen sogenannte staatlich Beliehene wie der TÜV, aber auch politische Stellen wie der örtliche Bürgermeister und der Landrat dazu.
Im Zuge des Verwaltungsrechtsweges kann man erzwingen, dass sich die jeweilige Stelle mit der Petition auseinandersetzen muss. Wenn die Petition bei einer nicht zuständigen Stelle eingereicht wird, ist diese zur Weiterleitung verpflichtet.
Wie starten Sie eine Online-Petition?
Grundsätzlich ist das Übergeben einer Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bereits über ein Formular im Internet möglich. Doch wie kommen Sie zu den vielen unterstützenden Unterschriften, die für eine erfolgreiche Petition erforderlich ist? Dafür gibt es bereits Online-Plattformen, die sich darauf spezialisiert haben. Die weltweit größte Kampagnenplattform ist beispielsweise Change.org e.V. Diese Möglichkeit wird von mehr als 7 Millionen Menschen in Deutschland bereits genutzt. Über diese Plattform können Sie Ihre Online-Petition starten. Und erhalten Hilfe, was alles zu tun ist, um so viele Unterschriften wie möglich zu sammeln und sich erfolgreich zu vernetzen.
Wer steckt hinter Change.org?
Bei Change.org e.V. handelt es sich um einen unabhängigen Verein mit einer Lizenzvereinbarung mit Change.org PBC. Change.org.e.V. ist für die deutsche Version der Petitionsplattform verantwortlich. Aufgabe des Vereines ist die Unterstützung der Kampagnen in Deutschland. Dabei wird die Welt der digitalen Vernetzung genutzt, um positive Veränderungen herbeizuführen. Der Verein unterstützt engagierte Menschen, um sich einfach und schnell einmischen und miteinander vernetzen zu können. Der Hauptsitz des Vereins ist in Berlin. Jedes Jahr wird die Wirkung des Vereins in einem Jahres- und Wirkungsbericht nach den Vorgaben des Social Reporting Standards zusammengefasst. So wird die Transparenz nach außen sichergestellt. Das Angebot von Change.org ist kostenlos. Der Verein lebt von Förderern, die das ermöglichen.