Petitionen gegen Rechtsextremismus

Wer sich gegen Rechtsextremismus engagiert, macht sich verdächtig. Aufruf gegen Generalverdacht und Bekenntniszwang

Am 13. November 2010 wurde in Deutschland eine Online-Petition gestartet, die wie folgt lautete: ”Wer sich gegen Rechtsextremismus engagiert, macht sich verdächtig. Aufruf gegen Generalverdacht und Bekenntniszwang.” Man hatte sich zum Ziel gesetzt, 5.000 Unterschriften zu sammeln. Zu den ersten, die unterzeichneten, gehörten namhafte Personen aus der Wissenschaft, Politik und Demokratieprojekte. Das Netzwerk für Demokratie und Courage berichtete am 19. November 2010 über diese Online-Petition. Auslöser für diesen Aufruf war die “Extremismusklausel”, die von der damaligen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder initiiert wurde. Zahlreiche Wissenschaftler, Initiativen gegen Rechts, Kirchen und viele mehr sahen in diesem Bekenntniszwang einen staatlichen Generalverdacht.

Was ist bzw. war die Extremismusklausel?

Die Extremismusklausel war eine schriftliche Einverständniserklärung

Ab dem Jahr 2011 plante die damalige Familienministerin Schröder eine Demokratieerklärung, auch Extremismusklausel genannt, einzuführen. Das heißt, im Rahmen der Bundesprogramme:

  • Toleranz fördern – Kompetenz stärken
  • Initiative Demokratie Stärken
  • Zusammenhalt durch Teilhabe

wurden verschiedene Projekte gefördert. Um diese Förderung zu erhalten, musste ab 2011 vorher eine Erklärung unterschrieben werden. Das war die Demokratieerklärung, auch Extremismusklausel genannt. Konkret handelte es sich dabei um eine schriftliche Einverständniserklärung

Mit Stichtag 30. Juni 2011 wurden allein im Bundesprogramm “Toleranz fördern – Kompetenz stärken” bereits 223 Projektanträge bewilligt. Diese Projekte wurden mit rund 18,7 Millionen Euro gefördert. Alle beteiligten mussten diese Extremismuserklärung abgeben.

Die Extremismusklausel erntete heftige Kritik und löste einige Initiativen aus. Ein Teil dieser Gegenwehr war die Online Petition “Wer sich gegen Rechtsextremismus engagiert, macht sich verdächtig. Aufruf gegen Generalverdacht und Bekenntniszwang”.

Die Klausel wurde zunächst im Jahr 2012 abgeändert. Bereits im Jahr 2014 beschlossen die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und der Bundesinnenminister Thomas de Maizière, die Extremismusklausel wieder abzuschaffen.

Entstehung der Extremismusklausel

Über Twitter kündigte am 06. Oktober 2010 die damalige Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend Kristina Schröder ihr neues Vorhaben an. Sie verlautbarte, dass sie von Initiativen gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus, Bekenntnisse zu der deutschen Verfassung verlangen werde. 

Prompt stieß diese Ankündigung auf heftige Kritik. Initiativen und Vereine, die sich in der Bekämpfung neonazistischer Weltanschauungen, Strukturen und Aktionen engagierten, wehrten sich vehement. Sie befürchteten eine Kriminalisierung ihres Engagements als linksextrem. Die Familienministerin antwortete schriftlich auf diesen Widerstand mit: “Wer damit schon ein Problem hat, demaskiert sich selbst.” Schröder meinte, diese Projekte gegen Neonazis werden weder in schlechten Ruf gebracht, noch kriminalisiert. Sie versicherte, es werde sich nicht gegen extremistische Gruppen gewandt, nur weil diese sich gegen andere Extremisten wenden. Zusätzlich argumentierte die damalige CDU damit, dass bereits im Jahre 2005 das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung  ein Bestandteil der Förderrichtlinien war, der zur Kenntnis genommen werden musste. Dies war unter dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily ebenfalls Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln.

Die Demokratieerklärung von 2011 enthielt das eigene Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Noch dazu verpflichtete sich der Unterzeichner, dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten und Beteiligten sich ebenfalls zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Ziel der Extremismusklausel war es, eine Unterstützung extremistischer Strukturen zu verhindern. 

Was ist die freiheitliche demokratische Grundordnung?

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist ein Begriff des deutschen Grundgesetzes. Er beschreibt die unabänderliche Kernstruktur des Gemeinwesens. Diese ist unabhängig  von der aktuellen Ausprägung durch den Verfassungs- und einfachen Gesetzgeber. In anderen Worten ist damit die Kernsubstanz des geltenden Verfassungsrechts, sowie die Grundprinzipien der politischen Ordnungs- und Wertvorstellungen gemeint. Darauf beruht die liberale und rechtsstaatliche Demokratie in Deutschland. Inhalte sind nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit.

Dieser Begriff ist im Wesentlichen aus dem Verbot der rechtsextremistischen Sozialistischen Reichspartei von 1952 entstanden. Meist werden Gruppen und Ideen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, als verfassungsfeindlich bezeichnet.

Die Demokratieerklärung bzw. Extremismusklausel

Die Demokratieerklärung war eine Bedingung für die Mittelzuweisung bestimmter förderbarer Projekte zur “Förderung und Unterstützung qualitätsorientierter Beratungsleistungen in den landesweiten Beratungsnetzwerken”. Damit hatte die Extremismusklausel keinen eigenen Gesetzescharakter. Sie war somit ein Teil einer Verwaltungsvorschrift.

Konkreter Wortlaut der Extremismusklausel war:

„Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Als Träger der geförderten Maßnahme haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Trägern, Referenzen, die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder etc.) und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird. (Quelle: Wikipedia)

Mit dem gleichen Inhalt wurde im Rahmen des Programms “Zusammenhalt durch Teilhabe” ebenfalls eine Erklärung eingefordert. Diese hatte den Namen “Erklärung zur Sicherung demokratischer Praxis bei der Projektdurchführung”. 

Änderung der Extremismusklausel:

Bereits am 14. September 2012 wurde die Demokratieerklärung durch das Bundesfamilienministerium wie folgt geändert: 

„Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung des Projekts beauftragen, von denen uns bekannt ist oder bei denen wir damit rechnen, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen.“ (Quelle: Wikipedia)

Nur zwei Jahre später, 2014 wurde die Extremismusklausel abgeschafft.

Chronik der Extremismusklausel

Wie bereits erwähnt, stieß die Extremismusklausel bei ihrer geplanten Einführung auf heftige Kritik, da vor allem Organisationen und Vereine befürchteten, dass damit Projekte gegen Rechtsextremismus kriminalisiert werden. Die Online-Petition ”Wer sich gegen Rechtsextremismus engagiert, macht sich verdächtig  Aufruf gegen Generalverdacht und Bekenntniszwang.” war nur eine Initiative gegen die Klausel. Nachfolgend finden Sie eine Chronik zu den Ereignissen im Jahr 2010 und 2011, bis die Extremismusklausel eingeführt wurde. Diese wurde von Christoph Bochentin für die Amadeu Antonio Stiftung, Initiativen für Zivilgesellschaft und demokratische Kultur, zusammengefasst.

Oktober 2010

Am 6. Oktober 2010 um 7:46 morgens twitterte Frau Dr. Kristina Schröder  Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,  dass sie in Zukunft von „Initiativen gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus ein Bekenntnis zu unserer Verfassung verlangen“ wird. 

Am 26. Oktober 2010 kündigt die Sächsische Zeitung den vierten Förderpreis für  Initiativen gegen Rechts der Stiftung Frauenkirche, der Freudenberg Stiftung, der  Amadeu Antonio Stiftung und der Kulturstiftung Dresden der Dresdner Bank an. 

Am 28. Oktober 2010 stehen die zehn Kandidaten für den Sächsischen Förderpreis fest.  Zwei von ihnen erhalten den mit 10.000 Euro dotierten Preis. 

November 2010 

Am 9. November 2010 findet die Verleihung des Sächsischen Förderpreises für  Demokratie in der Frauenkirche in Dresden statt. Das Alternative Kultur- und  Bildungszentrum Sächsische Schweiz (AKuBiZ) gewinnt den Preis. Die Sieger lehnen die Ehrung allerdings ab. Sie begründen dies mit der Einführung einer Extremismusklausel im Land Sachsen.  

Am 10. November 2010 kündigt der Sprecher des Innenministeriums Sachsen, Frank  Wend, an, dass eine Demokratieerklärung künftig Bedingung für eine Förderung aus  dem Programm „Weltoffenes Sachsen“ werde. Die Bundeserklärung werde nicht  wortwörtlich übernommen, da rechtliche Bedenken existieren. 

Am 11. November 2010 rufen die sächsischen Grünen zu einer Spendenaktion für das  AKuBiZ auf. Ziel der Aktion sind 10.000 Euro. Diese Summe hätte der Verein bei  Entgegennahme des Demokratiepreises erhalten.

Am 12. November 2010 überweist der Kreis der Freunde und Förderer der Amadeu  Antonio Stiftung 10.000 Euro an das AKuBiZ. Außerdem fordert die  Bundesarbeitsgemeinschaft „Kirche für Demokratie und gegen Rechtsextremismus“ die  Bundesregierung dazu auf, auf die Erklärung zu verzichten. 

Am 13. November 2010 wird die Petition „Wer sich gegen Rechtsextremismus engagiert,  macht sich verdächtig  Aufruf gegen Generalverdacht und Bekenntniszwang“ online gestellt. Ziel sind 5.000 Unterzeichner. ErstunterzeichnerInnen sind verschiedene Personen aus Wissenschaft, Politik und  Demokratieprojekten. 

Am 20. November 2010 veröffentlichen die Nominierten des sächsischen  Demokratieförderpreises einen gemeinsamen Appell in dem sie die Erklärung ablehnen. 

Am 29. November 2010 veröffentlicht der Verwaltungsrechtler Ulrich Battis von der  Berliner Humboldt-Universität ein rechtliches Gutachten über die Demokratieerklärung. 

Dezember 2010 

Am 13./14. Dezember 2010 findet eine Podiumsdiskussion mit dem Thema  „Extremismusverdacht oder Demokratieförderung? Die Positionierung der  Staatsregierung gegen zivilgesellschaftliche Projekte“ im Sächsischen Landtag und Debatten statt. Eine Überarbeitung der Erklärung wird angekündigt.

Januar 2011 

Im Januar 2011 muss die Stadt Riesa die Erklärung unterschreiben, um an die  Fördergelder des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ zu  gelangen.

Am 12. Januar 2011 erscheint ein Begleitschreiben mit Erklärungen zur  Demokratieerklärung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  für das Programm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“. 

Am 13. Januar 2011 veröffentlicht der wissenschaftliche Dienst des Deutschen  Bundestages ein Gutachten zu der Demokratieerklärung. Das Gutachten kommt zu  einem negativen Urteil in Bezug auf die Erklärung. 

Am 21. Januar 2011 erhält das Bundesfamilienministerium einen Brief von DGB-Chef  Michael Sommer in dem er die Ministerin eindringlich bittet, von der Erklärung  abzusehen. 

Am 25. Januar 2011 wendet sich die Amadeu Antonio Stiftung in einem Anschreiben an  die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des  Bundestages. Darin werden diese aufgefordert parteipolitische Differenzen nicht auf  dem Rücken der Demokratieprojekte auszutragen und so die Arbeit für eine  demokratische Alltagskultur zu erschweren. 

Am 27. Januar 2011 kündigt die Sozialsenatorin für Berlin Carola Bluhm (Linke) an, dass  das Land Berlin Widerspruch gegen die Erklärung einlegen wird und diese boykottiert .  

Am 29. Januar 2011 veröffentlicht die Bundesarbeitsgemeinschaft „Kirche und  Rechtsextremismus – aktiv für Demokratie und Menschenrechte“ einen offenen Brief an  die Bundeskanzlerin und Bundesfamilienministerin. Darin fordert sie die Streichung der  Klausel. 

Februar 2011

Am 1. Februar 2011 findet der „Aktionstag für Demokratie – gegen Misstrauen und  Bekenntniszwang“ von verschiedenen zivilgesellschaftlichen Gruppen und Initiativen  gegen die Demokratieerklärung statt. Angela Merkel und Kristina Schröder erhalten E- Mails, Faxe und Briefe mit Protest Bekundungen.  Die Regierungsparteien des Landes Brandenburg sowie der  Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt sprechen sich gegen die Erklärung aus.  

Am 9. Februar 2011 findet eine Bundespressekonferenz zum Thema  Demokratieerklärung statt. Alle Teilnehmer sprechen sich gegen die  Erklärung aus und denken offen über eine Verfassungsklage nach. Auch der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) äußert sich kritisch.

Am 9. Februar 2011 legt der Innenminister des Landes Sachsen, Markus Ulbig, eine  geänderte Fassung der Erklärung vor.

Am 10. Februar 2011 scheitert eine Bundestagsinitiative der Oppositionsparteien an  den Stimmen der Regierungskoalition. Sie hatte die Streichung der Erklärung zum  Inhalt. Es erscheint ein Artikel auf mut-gegen-rechte-gewalt.de, der zusammenfasst, dass alle ostdeutschen Bundesländer, bis auf Sachsen, kritisch zur  Demokratieerklärung stehen. 

Am 26. Februar 2011 äußert der Justizminister des Landes Thüringen Holger  Poppenhäger (SPD) rechtliche Bedenken an der Erklärung. 

Am 28. Februar 2011 schreibt die Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport des  Bezirks Berlin-Mitte einen Brief an die Bundesfamilienministerin in dem sie dazu  auffordert, die Erklärung zurückzunehmen. 

Im Februar 2011 veröffentlicht der Professor Fritz Ossenbühl der Universität Bonn ein  rechtliches Gutachten über die Demokratieerklärung. Auftraggeber war das  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

März 2011 

Am 4. März 2011 veröffentlicht die Task Force Education on Antisemitism des American  Jewish Commitee einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin, die  Bundesfamilienministerin sowie den Bundesinnenminister. Der Brief fordert die  Bundesfamilienministerin dazu auf, die Erklärung nicht weiter anzuwenden. Er wird  von rund 80 Initiativen und Einzelpersonen unterschrieben. 

Am 19. März 2011 beschließt der 138. Hauptausschuss des Bayrischen Jugendrings die  Forderung an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die  Demokratieerklärung als Fördervoraussetzung zurückzunehmen. 

Am 23. März 2011 beantwortet der Parlamentarische Staatssekretär des  Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Schriftlichen Fragen  an die Bundesregierung von Frau Monika Lazar (GRÜNE). Darin argumentiert er gegen  die rechtlichen Bedenken der Gutachten von Battis und dem Wissenschaftlichen Dienst  des Bundestages. 

Am 24. März 2011 fordern diverse Leipziger Vereine und Einzelpersonen in einem Brief  an den Begleitausschuss des Lokalen Aktionsplans „Leipzig. Ort der Vielfalt“ (LAP) und  an die Stadt Leipzig unter anderem dazu auf die Erklärung nicht als  Fördervoraussetzung zu nehmen. 

Im März 2011 veröffentlicht der Vorstand des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten  (AdB) eine Stellungnahme gegen die Extremismuserklärung. 

April 2011 

Am 7. April 2011 erklären die GRÜNE JUGEND, Jusos und Linksjugend [`solid] gemeinsam ihre Ablehnung gegenüber der Demokratieerklärung. 

Am 20. April 2011 findet die 35. Sitzung des Sächsischen Landtages mit einer Debatte  zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  „Demokratie braucht Vertrauen – Gegen eine Kultur der Verdächtigung und des  Bekenntniszwangs“ (Drucksache 5/5482) statt. 

Am 29. April 2011 veröffentlichen die Kiezagenten Berlin-Kreuzberg, ein Projekt im  Rahmen des Lokalen Aktionsplans, einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin, die  Bundesfamilienministerin sowie den Bundesinnenminister. Darin bitten und fordern sie,  dass eine Unterschrift unter die Erklärung nicht zu einer Förderungsbedingung wird und dass die Sätze 1 und 2 ersatzlos gestrichen werden. 

Mai 2011 

Am 9. Mai 2011 geben die Leipziger Projekte „die VILLA“ und „Conne Island“ bekannt,  dass sie die Erklärung nicht unterschreiben werden und somit auf die  Bundesfördergelder verzichten werden. 

Am 10. Mai 2011 gibt die „Plattform gegen Rechts“, ein Frankfurter Bündnis gegen  Neonazis, bekannt, dass es sich aus dem Begleitausschuss des Lokalen Aktionsplans in  Frankfurt Oder zurückzieht. Dies geschieht aus Protest in Bezug auf die eingeführte  Erklärung. 

Am 12. Mai 2011 bekunden über 50 Vereine, Initiativen und Personen aus Leipzig ihre  Solidarität mit der Entscheidung des Soziokulturellen Zentrums „Die VILLA“ und des  Projekt Verein e.V. „Conne Island“, die die Erklärung nicht unterschrieben haben.

Am 27. Mai 2011 schreibt der Kreisjugendring Köpenick e.V. einen offenen Brief an die  Bezirksbürgermeisterin Schöttler in dem sie die Ankündigung des Bezirksamts  begrüßen nach der dieses Unterstützung für von der Erklärung bedrohte Vereine  zusagte. 

Juli 2011 

Am 22. Juli 2011 sprechen sich Vertreter vom Kirchenkreis Fürstenwalde-Strausberg  und des Vereins für Jugendhilfe und Sozialarbeit (Jusev) gegen die Erklärung aus. 

August 2011 

Am 1. August 2011 verkündet das NDC Sachsen die ersten Auswirkungen der  Demokratieerklärung. Ihnen werden in Zukunft rund 10 Prozent Ehrenamtliche fehlen. 

2012 – 2014 Eigene Ergänzung:

September 2012: Abänderung der Extremismusklausel auf Bundesebene.

2014: Abschaffung der Extremismusklausel

2022: Aktuelle Online Petition gegen Rechtsextremismus

Online Petition gegen Rechtsextremismus

Am 11. April 2022 wurde von George Friedrich eine Online Petition gestartet, um gemeinsam gegen den Rechtsextremismus weiter vorzugehen. Die Petition richtet sich an den Deutschen Bundestag. Der Titel lautet: “Einführung von Rassismus und Rechtsextremismus als Straftaten im Strafgesetzbuch.” Das Ziel der Petition sind 50.000 Unterschriften dafür zu sammeln. Die Petition läuft noch 11 Monate. 

Der Initiator George Friedrich aus St. Ingbert ist ein veganer Atheist mit Olympia-Hoffnung im Schwimmen in Paris 2024. Mit der Petition wird gefordert, dass Rassismus und Rechtsextremismus als Straftaten im Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Die Aufnahme im Strafgesetzbuch kann nur durch den Bundestag erfolgen. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Gewalt und müssen als Straftaten im Strafgesetzbuch aufgenommen werden, um der Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken. Mit diesen Worten begründet George Friedrich diese aktuelle Online-Petition.