Forderung das die Produkte des E-Rauchens (Dampfens) nicht als Medizinprodukt sondern als "Generals Sales Produkt" eingestuft werden und zur Aufforderung ordentlichen Berichterstattung mit Nachweisbaren und belegbaren Fakten
- Unterschreibe jetztSehr geehrte Mitglieder des deutschen Bundestages,
sehr geehrte Mitglieder der Europäischen Union,
wir die Unterzeichner dieser Petition fordern das die Produkte der elektrischen Zigarette (Dampfgeräte) nicht
als Medizinprodukt sondern als "General Sales Produkt" eingestuft werden und entsprechend zu Erholungszwecken
sowie als "gesündere" Alternative zum Rauchen und zur Raucherentwöhnung klassifiziert werden.
Auch dürfen die Produkte nicht den Tabakprodukten gleichgestellt werden.
Wir fordern eine klare Regelung und empfehlen auch eine klare Inhaltsstoffregelung so das z.B. ausschließlich
Prophylenglycol, Vegetable Glycerin, natürliche Aromen und Nikotin in normalen Mängen in den zu verdampfenden
Dampfflüssigkeiten (Liquids) enthalten sein darf . Auch sind wir für den ausschließlichen Verkauf an
volljährige Personen unabhängig vom Nikotingehalt sowie Warnhinweise auf den Verpackungen und
Behältnisse mit Kindersicherem Verschluss.
Zugleich fordern wir eine klare und ordentliche mit nachweisbaren und belegbaren Fakten gestaltete
Berichterstattung die von jedermann verständlich und nachvollziehbar ist. Behauptungen die nicht
nachweisbar mit eben belegabren Fakten aufgestellt werden gehören klar untersagt.
Wir begrüßen Ihren Schritt Licht in die "Grauzone E-Zigarette" zu bringen. Für uns steht außer Frage, dass
nikotionhaltiges Liquid welches zum Inhalieren gedacht ist, eine potentielle Gefahr für die Bürger ist, die
nicht im ausreichenden Maße über die möglichen gesundheitlichen Gefahren aufgeklärt sind. Insbesondere
ist der Schutz der Jugend und die Aufklärung über mögliche gesundheitliche Folgen zu gewährleisten.
Allerdings ist die Einordnung als Arzneimittel sehr Fragwürdig. Elektronische Zigaretten sind eine echte
Alternative für Raucher, die die Gewohnheit des Rauchens ohne die bedeutenden und dokumentierten
Risiken des rauchens von Tabakwarenerfüllen kann. Diese Produkte die für Raucher deutlich Lebensrettend
sein können sind bereits seit mehr als sieben Jahren Verfügbar in dieser Zeit wurde keine ernsthaft
schädliche Auswirkung dokumentiert. Sie werden von international angesehenen Fachärzten
und Toxikologischen Instituten als bis zu 99 % sicherer als die herkömmliche Tabak-Zigarette eingestuft.
Millionen von Rauchern haben mit der Nutzung der Elektrischen Zigarette den Ausstieg aus der in höchsten
Maße gesundheitsgefährdenen Welt des Tabakkonsums geschaft, ein Großteil hat nach kürzester Zeit sogar
den Konsum von Nikotion drastisch gesenkt und dies bis auf NULL Nikotion und hat dann auch die Nutzung
der Eleketrischen Zigarette eingestellt. Sogar der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 15.11.07
(C-319/05) geurteilt das eine Einordnung als Arzneimittel nicht erfolgen kann, da die Inhalation der
Inhaltsstoffe auch durch eine -für Erwachsene Personen- frei verkäufliche handelsübliche Zigarette erfolgen
kann. Wobei bei den handelsüblichen Tabakprodukten nachweisbare belastbare Studien belegen das der
Qualm dieser weit aus mehr fragwürdig und sogar Krebserregende Stoffe enthält. Desweiteren setzt die
Einstufung als Arzneimittel voraus, dass die Ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschftliche
Erkenntnisse belegt SIND…(Zitat BVerwG).
Die Produkte der Elektronischen Zigarette werden entwickelt, hergestellt vertrieben und verkauft durch
die Dampfgeräteindustrie (Elektronische Zigaretten Industrie) und haben nicht einmal im entferntesten
Sinne etwas mit der Tabaklobby oder Pharmazeutischen Industrie zu tun.
Wir sind davon überzeugt das unangemessene und / oder unverhältnissmäßige Regelungen die
Öffentlichkeit in mehrfacher Hinsicht in große Gefahr bringen wird.
Durch Verbot oder Erschwerung des Erwerbs und /oder der Benutzung dieser Produkte wird die einzige
attraktive Alternative zum Rauchen genau so unwirksam wie Nikotinkaugummis und Nikotinpflaster die
bekannterweise auf lange sicht mit mehr als 90 % nicht wirken. Die Förderung eines nicht regulierbaren
grauen Marktes. Sowie das entfernen einer reduzierten Schaden-Option für Raucher die nicht die Absicht
verfolgen das Rauchen aufzugeben oder es einfach nicht können und diese somit dazu zu zwingen weiterhin
nachgewiesene schädliche Stoffe durch den Konsum von Tabakprodukten zu sich zu nehmen. Auch würde
die Umwelt weiterhin durch Passivrauchen den entsprechenden Risiken ausgesetzt.
Es ist von erheblicher Bedeutung für die Europäische Gemeinschaft das unangemessene bzw. unverhältnissmäßige
Regelungen geschaffen werden da es in einigen Mitgliedssaaten erlaubt ist.
Wir sind Zuversichtlich das Sie darauf achten werden, dass die richtige Klassifizierung der zugehörigen
Produkte treffen werden. Es besteht keine Notwendigkeit ein neues Gesetz für diese neue und
gleichzeitige innovativen Produkte zu erlassen, da sie ausreichend im Rahmen der bestehenden Gesetze
und Verordnungen geregelt sind.
In der Europäischen Union ist der Verkauft bereits durch die GPSR 2005, CHIP-Standards (für Verpackungen
und Kennzeichnung), CE Zeichen Verordnung und Steckvorrichtungen etc. sicher abgedeckt. Die mehrheit
und zugleich seriösen Händler für Elektronische Zigaretten und deren Zubehör haben bereits Maßnahmen
ergriffen um sicherzustellen dass kein Verkauf an Minderjährige erfolgt auch haben diese Händler bereits
überwiegend Kindersichere Verschlüsse an den Liquidflaschen auch Warnhinweise sind bereits vorhanden.
In der EU ist Nikotin eine wenig bis garnicht geregelte Substanz. Nikotin ist einfach für jederman zu
beschaffen, daher kann eine Klage nicht rehtmäßig sein. Geprägt von Fehlinformationen und Verwechselung
finden derzeit die berichterstattungen statt, dies kann nicht richtig sein und gehört unterbunden.
Bürger müssen und können selbstentscheiden welche alternative sie zum Rauchen oder zur Raucherentwöhnung
nutzen möchten.
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Informationen
2011-12-18 17:15:37Zugefügt am:
vor 5 Monaten
Torben Rosenke Von:
Gesundheit In:
Petitions - Empfänger:
Deutscher Bundestag & Mitglieder der Europäischen Uniom
Offizielle Befürworter der Petition:
Interessengemeinschaft E-Rauchen (IG-esmoke)
Tags
alternative zum rauchen, dampfen, e-cig, e-zigarette, ego-t, elektrische zigarette, esmoke, liquid, nikotin, raucherentwhnung
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Referenzen
- 124http://www.e-rauchen-forum.de/thread-35534.html
- 72http://www.ig-esmoke.de/
- 68http://www.elektrisches-rauchen.com/t5098f61-Petition.html
- 34http://www.e-rauchen-forum.de/showthread.php?tid=35534
- 17http://www.ig-esmoke.de/index.html
- 13http://www.e-rauchen-forum.de/thread-35534-post-670916.html
- 10http://www.e-rauchertreff.de/quasselecke/liquid-mit-nikotin-ist-nun-in-deutschland-verboten-39/index3.html
- 8http://www.herkules4.de/Liquidgespraeche/showthread.php?tid=1714
- 7http://www.facebook.com/l/gAQExzbGc/www.petitiononline.de/petition/forderung-das-die-produkte-des-e-rauchens-dampfens-nicht-als-medizinprodukt-sondern-als-generals-sales-produkt-eingestuft-werden-und-zur-aufforderung-ordentlichen-berichterstattung-mit-nachweisbaren-und-belegbaren-fakten/722
- 6http://www.e-rauchertreff.de/quasselecke/liquid-mit-nikotin-ist-nun-deutschland-verboten-39/index3.html



