Das Recht für Gymnasien sowohl Eltern als auch Jugendliche zu verpflichten an der Ausbildung in der Schule mitzuwirken.
Informationen
2010-06-20 07:19:48Zugefügt am:
vor 2 Monaten
Bernhard Fastenrath Von:
Schule & Erziehung In:
Petitions - Empfänger :
Der Landtag NRW
Tags
elternführerschein, landtag nrw, schule
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Eingereicht am: 19. Februar 2010
Geschäftszeichen: I.3/14-P-2010-22659-00
Der Landtag NRW möge beschließen, dass Gymnasien in NRW das Recht erhalten sowohl Eltern als auch Jugendliche zu verpflichten an der Ausbildung in der Schule mitzuwirken und eine Mindestzahl an Stunden als Hilfslehrer und Mentoren in der Schule zu leisten. Die Verpflichtung sollte die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Elternführerschein beinhalten.
Amerikanische Privatschulen bezeichnen diese Verpflichtung als "parent service" und verpflichten Familien vertraglich beispielsweise 4 Stunden pro Monat an Dienstleistungen zu erbringen.
Die Begründung für die Verpflichtung liegt darin, dass Familien, die von der Segregation von Real - und Hauptschülern Gebrauch machen, dadurch einen relativen Bildungsvorteil beziehen können. Diesen Vorteil bereits nach der vierten Klasse zu gewähren wurde auch vom UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Bildung Vernor Muñoz kritisiert. Eine Verpflichtung sowohl der Jugendlichen als auch der Eltern könnte man als einen Teil einer angemessenen Gegenleistung für die Gewährung dieses Vorteils ansehen, der dem Anliegen der Gymnasien zuträglich ist. Statistisch gesehen sind die Eltern von Gymnasiasten außerdem eher qualifiziert als andere in der Schule als Hilfslehrer und Mentoren mitzuwirken.
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