Bruttonationalglück als Staatsziel

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Im Artikel 9, Absatz 2 der Verfassung von Bhutan heißt es:

"Der Staat bemüht sich, jene Bedingungen zu fördern,
die das Streben nach Bruttonationalglück ermöglichen."

Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Forderung nach Bruttonationalglück (oder Bruttoglobalglück) in geeigneter Form in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland einzubringen.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Bruttonationalglück

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Informationen

2010-06-20 06:51:31Zugefügt am:

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Politik & Regierung In:


Petitions - Empfänger:
Der Deutsche Bundestag

 

Tags

bruttonationalglück, bundestag, grundgesetz

 

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